Zuständiges Organ der Vertragsgemeinden für die Belange der Regionalen Kinder- und Jugendarbeit ist die Kommission Kinder- und Jugendarbeit K-rekja. Sie ist eine ständige Kommission.
Sie setzt sich zusammen aus den Ressortvorsteherinnen und Ressortvorstehern der Vertragsgemeinden (i.d.R. zuständige/r Gemeinderat/-rätin), je einer Fachperson aus den Vertragsgemeinden sowie der Leitung der rekja.
Die Kommission übernimmt alle Aufgaben, die zur Planung, zum Betrieb und zur Weiterbildung der rekja notwendig sind. Sie verfügt im Rahmen des bewilligten Budgets, dem Konzept und der Leistungsvereinbarung über die notwendigen Kompetenzen.